Antwort
Ja, die Schulpflicht war nie und ist weiterhin nicht aufgehoben. Ist der Präsenzunterricht erlaubt, dann müssen die Eltern ihren Kindern den Schulbesuch ermöglichen.
Leidet ein Kind an einer schweren chronischen Krankheit (z.B. schwere Herzkrankheit oder schwere Abwehrstörung), dann sollen die Eltern das individuelle Vorgehen mit ihrer Kinderärztin, ihrem Kinderarzt oder ihrem Fachspezialisten besprechen.