Obwohl die Zertifikatspflicht in der Schweiz seit dem 17. Februar 2022 aufgehoben ist, kann das Schweizer Covid-Zertifikat bei Auslandsreisen nach wie vor zum Einsatz kommen. Es gelten dann jeweils die Gültigkeitsregeln Ihres Ziellandes. Diese können von der in der Schweiz definierten Gültigkeitsregel für Covid-Zertifikate nach einer Auffrischimpfung (270 Tage) abweichen. So wurde beispielsweise von mehreren Staaten, die dem «EU Digital COVID Certificate» angeschlossen sind, keine Limitierung der Gültigkeitsdauer für Zertifikate nach einer Auffrischimpfung festgelegt. Je nach Bestimmungen des Ziellandes könnten Sie Ihr Covid-Zertifikat also auch dann für Auslandsreisen benutzen, wenn Ihre Auffrischimpfung länger als 270 Tage her ist – vorausgesetzt, das Schweizer Covid-Zertifikat und der zuletzt verabreichte Impfstoff ist im besagten Land anerkannt. Welche Länder das Schweizer Covid-Zertifikat anerkennen, lesen Sie in dieser Liste.
Wichtig:
Unabhängig davon, ob Sie ein Covid-Zertifikat für eine Impfung, eine Genesung oder einen Test besitzen: Klären Sie vor Ihrer Reise direkt bei den Behörden Ihrer Zieldestination (Botschaft oder Konsulat) ab, ob Ihr Zertifikat zum Reisezeitpunkt im Zielland gültig ist und welche anderen Einschränkungen aufgrund des Coronavirus gelten. Für Reisen in EU-/EFTA-Länder kann die Webseite Re-Open EU einen ersten Überblick über die Bestimmungen der einzelnen EU-Länder bieten.