Für von BAG und EKIF empfohlene Impfungen gilt Folgendes:
Die Krankenversicherer übernehmen die Kosten der von BAG/EKIF empfohlenen Impfleistungen (Information, Indikationsstellung, Impfakt inkl. Überwachung, Dokumentation, Erstellung Impfausweis) an den vom Kanton bezeichneten ärztlich geleiteten Impfstellen (z. B. Impfzentren, mobile Equipen, Spitäler, Arztpraxen). Ferner werden die Kosten des Impfstoffes und des dazugehörigen Impfmaterials für Personen übernommen, die eine obligatorische Krankenversicherung (OKP) in der Schweiz abgeschlossen haben. Es wird keine Franchise erhoben.
Covid-19-Impfungen in den Apotheken werden ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr durch den Bund finanziert.
Für detaillierte Informationen zu der Finanzierung siehe Faktenblatt Finanzierung Covid-19-Impfung.
Impfungen, die ausserhalb der Empfehlung von BAG und EKIF erfolgen, wie z. B. Impfungen zu Reisezwecken, müssen selber bezahlt werden und erfolgen ohne subsidiäre Haftung durch den Bund.