Antwort
Seit dem 1. Januar 2016 können Personen, die nach einer von den Schweizer Behörden empfohlenen Impfung einen schweren Schaden erleiden, eine Entschädigung oder eine Genugtuung geltend machen, sofern der Schaden nicht von Dritten gedeckt ist. Bei der Covid-19-Impfung handelt es sich um eine von den Schweizer Behörden empfohlene Impfung.