Antwort
Als schwerwiegende Folgeschäden von Impfungen gelten nicht die üblichen Nebenwirkungen (z. B. lokale Reaktionen an der Einstichstelle, Muskelschmerzen, Gelenkschmerzen, Kopfschmerzen), sondern länger- oder langandauernde Schäden mit schweren gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Folgen für die geimpfte Person. Tritt als Folge einer Impfung zum Beispiel eine vorübergehende oder bleibende Arbeitsunfähigkeit auf, so ist dies ein schwerer Folgeschaden.
Siehe auch die Frage «Wer haftet für Impfschäden?»