Unerwünschte Impferscheinungen (UIE) können online über das Pharmakovigilance-Tool von Swissmedic gemeldet werden.
Für Meldungen schwerwiegender und/oder bislang unbekannter UIE besteht nach Art. 59 des Heilmittelgesetzes (HMG) eine Meldepflicht.
Schwerwiegende Nebenwirkungen sind solche, die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine Hospitalisation oder deren Verlängerung erfordern, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung oder Invalidität führen oder sich in einer angeborenen Fehlbildung/einem Geburtsfehler äussern. Und zudem solche, die als medizinisch wichtig beurteilt werden, weil sie Patientinnen und Patienten akut gefährden oder eine Behandlung erfordern, um einen schwerwiegenden Ausgang zu verhindern.
Zu den nicht-schwerwiegenden Nebenwirkungen gehören alle anderen Nebenwirkungen.
Zusammenfassungen der Verdachtsmeldungen unerwünschter Impferscheinungen der Covid-19-Impfungen werden bei Swissmedic bzw. im jährlichen Vaccinovigilance-Bericht veröffentlicht. Mögliche Signale werden von Swissmedic untersucht.