Grundsätzlich wird eine Antikörperbestimmung vor der Impfung zur Überprüfung des Serostatus nicht empfohlen, da dies hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung nicht notwendig und somit auch unwirtschaftlich ist.
Bei schwer immundefizienten Personen ≥ 12 Jahren kann 4 Wochen nach der 3. Dosis (oder am Ende der Impfserie) eine Impfantikörpertiter-Bestimmung durchgeführt werden, um festzustellen ob eine Immunantwort auf die Impfung gebildet wurde, und ob gegebenenfalls eine passive Immunisierungstherapie mit monoklonalen Antikörpern in Erwägung gezogen werden soll. Eine Serologie wird auch bei Personen empfohlen, bei welchen eine immunsupprimierende Behandlung geplant ist sowie bei schwer immundefizienten Kindern im Alter von 5-11 Jahren vier Wochen nach der 2. Impfdosis.
Die Kosten für die Analyse aus SARS-CoV-2-Antikörper werden nur bei schwer immundefizienten Personen in diesen Fällen gemäss Impfempfehlung Kapitel 5.1.5 übernommen. Bei der gesunden Bevölkerung wird eine Antikörper-Bestimmung vor oder nach der Impfung ausdrücklich nicht empfohlen. Die Kosten für Analysen auf SARS-CoV-2-Antikörper bei anderen Personen werden gemäss aktueller Verordnung nicht übernommen, ausser im Falle einer Anordnung durch die zuständige kantonale Stelle.