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  1. Coronavirus

12. Kann ein Eingriff, der in Ziffer I Anhang 1a KLV gelistet ist, stationär durchgeführt werden, wenn gleichzeitig ein oder mehrere weitere Eingriffe erfolgen?

Antwort

Nein, nicht in jedem Fall. Nur, wenn mindestens einer der zusätzlichen Eingriffe eine stationäre Behandlung notwendig macht, ist eine stationäre Durchführung aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt.

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