Antwort
Nein, nicht in jedem Fall. Nur, wenn mindestens einer der zusätzlichen Eingriffe eine stationäre Behandlung notwendig macht, ist eine stationäre Durchführung aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt.
Nein, nicht in jedem Fall. Nur, wenn mindestens einer der zusätzlichen Eingriffe eine stationäre Behandlung notwendig macht, ist eine stationäre Durchführung aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt.