Ist bei einer BGP gemäss der Impfempfehlung eine Impfung indiziert, kann diese auch in der Stillzeit erfolgen.
Falls nach der Impfung leicht bis moderate unerwünschte Impferscheinungen wie Gliederschmerzen, Fieber oder Kopfweh auftreten sollten, kann die Mutter weiterstillen, wenn sie sich danach fühlt. Andernfalls kann sonst für einen Zeitraum abgepumpt werden. Spezifische Empfehlungen und Ratschläge kann die betreuende Ärztin bzw. Arzt, Stillberaterin bzw. Stillberater oder Hebamme geben.
Nach einer Impfung mit einem mRNA-Impfstoff konnten in der Muttermilch kurzzeitig Spuren des Impfstoffes nachgewiesen werden. Diese Bestandteile werden im Magen-Darm-Trakt des Kindes abgebaut und sind für den gestillten Säugling nicht problematisch (Hanna et al. 2022, Golan et al. 2021).
Studien zeigen, dass Antikörper gegen SARS-CoV-2 über die Muttermilch auf den Säugling übertragen werden (Halasa et al. 2022; Nir et al. 2022). Diese Antikörper tragen zum Schutz des Kindes vor SARS-CoV-2 bei.