Unerwünschte Impferscheinungen (UIE) können online über das Pharmakovigilance-Tool von Swissmedic gemeldet werden.
Die Meldung erfolgt durch die medizinische Fachperson, welche die UIE diagnostiziert. Für Meldungen schwerwiegender und/oder bislang unbekannter UIE besteht nach Art. 59 des Heilmittelgesetzes (HMG) eine Meldepflicht.
Im Zusammenhang mit UIE arbeitet Swissmedic eng mit den internationalen Pharmakovigilance-Behörden zusammen. Sollte es bei zugelassenen Impfstoffen Anzeichen für relevante UIE geben, wird darüber zeitnah informiert und es werden Massnahmen ergriffen.
Das Schweizer Heilmittelgesetz sieht ebenfalls vor, dass Konsumentinnen und Konsumenten, Patientinnen und Patienten und deren Organisationen sowie interessierte Dritte der Swissmedic unerwünschte Wirkungen von Heilmitteln und Vorkommnisse melden können. Anweisungen und das Formular finden Sie über das Pharmakovigiliance-Tool für Patienten und Patientinnen von Swissmedic.