Antwort
Ärztinnen und Ärzte können neu in eigener Verantwortung mittels Betäubungsmittel-rezept Cannabisarzneimittel verschreiben. Sie benötigen dazu keine Ausnahme-bewilligung vom Bundesamt für Gesundheit BAG mehr. Sie sind einzig dazu verpflichtet, mittels eines einfachen digitalen Meldesystems die Verschreibung eines Cannabis-arzneimittels zu erfassen.