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  1. Coronavirus

Welche Cannabisarzneimittel sind von der Gesetzesänderung betroffen?

Antwort

Alle THC-haltigen Arzneimittel, welche zulassungsbefreit sind (d.h. nach formula magistralis hergestellt werden) und Fertigarzneimittel, welche zugelassen sind und off-label verschrieben werden, also für eine andere als die zugelassene Indikation oder Darreichungsform. Diese sind neu nicht mehr verboten.

Keine Änderung ergibt sich für Cannabisarzneimittel, welche von Swissmedic zugelassen wurden und gemäss der zugelassenen Indikation und Darreichungsform verschrieben werden, wie z.B. Sativex® (on-label). Diese waren bereits vor der Gesetzesänderung legal.

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