Antwort
Ja, die erste Verschreibung oder auch die Weiterverordnung eines Cannabis-arzneimittels ab dem 1. August 2022 muss per gesetzlicher Vorgabe im Rahmen der Berufspflicht gemeldet werden. Dies gilt sowohl bei einer erstmaligen Verschreibung nach der Gesetzesänderung am 1. August 2022, als auch bei einer bereits laufenden Behandlung. Folgemeldungen sind dann erst nach einem Jahr und nach zwei Jahren der Behandlung notwendig.