Antwort
Es ist eine Folgemeldung ein Jahr und zwei Jahre nach der ersten Meldung zu erfassen, oder bei Therapieabbruch während diesem Zeitraum. Zu einem einzelnen Patienten sind folglich während zwei Jahren Behandlungsdaten zu melden. Durch die Verlaufserhebung lassen sich die Wirkungen und Nebenwirkungen der Behandlung beobachten.