Antwort
Cannabisarzneimittel enthalten die kontrollierte Substanz THC. Sie sind daher nicht nur rezeptpflichtig, sondern erfordern ein Betäubungsmittelrezept. Die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte müssen bei der Verwendung von Betäubungsmitteln gemäss Artikel 11 des Betäubungsmittelgesetzes die ärztliche Sorgfaltspflicht beachten. Sie sind verpflichtet, Betäubungsmittel nur in dem Umfang zu verwenden, abzugeben und zu verordnen, wie dies nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaften notwendig ist.