Antwort
Ja, Sie sind gemäss PsyG eine Eidg. anerkannte Psychotherapeutin. Zur Zulassung zur OKP benötigen sie weiter eine kantonale Berufsausübungsbewilligung zur Berufsausübung der Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung.
Ja, Sie sind gemäss PsyG eine Eidg. anerkannte Psychotherapeutin. Zur Zulassung zur OKP benötigen sie weiter eine kantonale Berufsausübungsbewilligung zur Berufsausübung der Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung.