Antwort
Es gelten die Grundsätze der OKP, wonach nur Leistungen bei Krankheit vergütet werden.
Zum Beispiel darf eine psychotherapeutische Begleitung für Paarkonflikte oder zur Aufarbeitung und Bewältigung von Alltagsproblemen oder sozialen Belastungssituationen ohne dass eine Krankheit vorliegt, nicht von der OKP vergütet werden.
Bei Gruppen- oder Paartherapien gilt: Für jede Person, für die eine Vergütung erfolgen soll, müssen diese Grundsätze erfüllt sein und jeweils eine ärztliche Anordnung vorliegen.