Antwort
Die Sicherheit von Arzneimittel zum Schutz der Patientinnen und Patienten ist nach wie vor oberstes Ziel der schweizerischen Gesundheitspolitik und bildet auch den Rahmen für die Arbeiten im Zusammenhang mit den Optimierungsmassnahmen. Bei der Herstellung von Arzneimitteln sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und die Herstellung hat nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu erfolgen.