Die Meldung von Lieferengpässen bei meldepflichtigen Arzneimitteln ist für die herstellende Firma (Zulassungsinhaberin) obligatorisch. Eine Liste der aktuellen Lieferengpässen von Arzneimitteln finden Sie auf dieser Seite des Bundesamtes für Wirtschaftliche Landesversorgung: Aktuelle Versorgungsstörungen (admin.ch).
Der Fachbereich Heilmittel der Wirtschaftlichen Landesversorgung veröffentlicht jährlich Berichte, in denen die Versorgungsstörungen statistisch aufbereitet und kontextualisiert werden. Die Berichte bis und mit 2022 sind auf dieser Seite publiziert: Berichte BWL (admin.ch)
Zusätzlich zum Monitoring des Bundes gibt es die von einer Privatperson eingerichtete Website «drugshortage.ch». Die Datenerhebung dieser Website geht über den gesetzlichen Auftrag der Wirtschaftlichen Landesversorgung hinaus und erfasst eine grössere Anzahl von Produkten. Da es sich um eine private Initiative handelt, kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten übernommen werden.