Antwort
Spricht man vom Verzicht auf Patientenschutzmittel, sind mit dem Begriff «Bleischürzen» sämtliche Schutzmittel – also auch der Gonadenschutz – angesprochen.
Schutzmittel sollen nur noch in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Diese Ausnahmen sind die Einzelfallentscheidungen, die das medizinische Personal individuell für eine Patientin oder einen Patienten nach bestimmten Abwägungen trifft.