Direkt zum Inhalt
Startseite

Pfadnavigation

  1. Coronavirus

12. Wie können Personen in Weiterbildung abrechnen?

Antwort

Sie können ihre Leistungen nicht direkt gegenüber den Krankenversicherern abrechnen und sie können seit 2023 nicht mehr delegiert bei Ärzten arbeiten.

Personen in Weiterbildung können nur unter der Verantwortung und direkten Aufsicht der psychologischen Psychotherapeutin oder des psychologischen Psychotherapeuten arbeiten, der die Person unterstellt ist. Dies bedingt auch obligatorisch die Tätigkeit in den gleichen Räumlichkeiten und im Prinzip eine limitierte Anzahl Personen in Weiterbildung pro psychologische Psychotherapeutin oder psychologischer Psychotherapeut.

Weitere Informationen zum Thema sind zu finden unter dem Link  FAQ Leistungserbringer (admin.ch)

FAQ Software by 10+

Navigation

  • Arzneimittelversorgung
  • Chemikalien Vorsorgeraster
    • Anwendungsbereich Materialien
    • Anwendungsbereich Vorsorgeraster
    • Ausfüllen
    • Begriffserklärung
    • Geltungsbereich
    • Generelles
    • Interpretation
    • Massnahmen und Weiterverwendung
    • Teil Umwelt
    • Umgang mit Nanomaterialien
  • Hirntumoren bei Kindern
  • Nationale Strategie zu Impfungen (NSI)
  • Strahlenschutz
    • Patientensicherheit im Strahlenschutz
  • Krankenversicherung
  • Ambulant vor Stationär
  • Neuregelung psychologische Psychotherapie
  • Gesetzgebung Krebsregistrierung
  • EQK
    • Strategie und Ziele
    • Finanzierung und Reglement
    • Gesuch
    • Beurteilung der Gesuche
  • Cannabis
    • Medizinische Anwendung von Cannabis
  • Covid-19-Impfung Gesundheitsfachpersonen
    • Wirksamkeit
    • Administratives / Regelstruktur
    • Durchführung
    • Unerwünschte Impferscheinungen
  • Coronavirus
    • Ansteckung und Risiken
    • Covid-Zertifikat
    • Impfung
    • Masken
    • Schwangerschaft

Language:

  • English
  • Deutsch
  • Italian
  • Français
Startseite

Fußzeile

  • made in ?? by zehnplus