Answer
Sie können ihre Leistungen nicht direkt gegenüber den Krankenversicherern abrechnen und sie können seit 2023 nicht mehr delegiert bei Ärzten arbeiten.
Personen in Weiterbildung können nur unter der Verantwortung und direkten Aufsicht der psychologischen Psychotherapeutin oder des psychologischen Psychotherapeuten arbeiten, der die Person unterstellt ist. Dies bedingt auch obligatorisch die Tätigkeit in den gleichen Räumlichkeiten und im Prinzip eine limitierte Anzahl Personen in Weiterbildung pro psychologische Psychotherapeutin oder psychologischer Psychotherapeut.
Weitere Informationen zum Thema sind zu finden unter dem Link FAQ Leistungserbringer (admin.ch)