Answer
Es spielt keine Rolle, ob der ambulant durchzuführende CHOP-Kode in einer Haupt- oder Nebenbehandlung kodiert wird. Im Fall, dass bei einer Person während derselben Behandlung mehrere Eingriffe erfolgen gilt: eine stationäre Behandlung ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn einer der zusätzlichen Eingriffe es erfordert. Dieser Entscheid liegt in der Verantwortung der behandelnden Fachperson (Ärztin/ Arzt).