Answer
Ja, bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Dauer entsprechend.
Das Gleiche gilt, wenn psychotherapeutische Arbeit nur einen Anteil der Beschäftigung neben anderen Tätigkeiten ausmacht (z.B. nur 50 Prozent psychotherapeutisch tätig, daneben 50 Prozent andere Aufgaben, wie Neuropsychologie oder weitere).