Answer
Die Kriterien für eine Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die ärztliche Weiterbildung sind für den jeweiligen ärztlichen Weiterbildungsgang festgelegt. Es gelten die jeweiligen Kriterien für die Anerkennung in einer bestimmten Kategorie. Mit einer SIWF-Anerkennung als «Praxis» können Sie nicht ohne weiteres in einer anderen Kategorie zugelassen werden.
Das SIWF ist allein für den Bereich der ärztlichen Weiterbildung zuständig. Eine SIWF-Anerkennung von nichtärztlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Organisationen der Psychotherapie oder psychologische Hochschulambulatorien ist ausgeschlossen.
Bitte sehen Sie auch davon ab, beim SIWF Ausnahmen zu beantragen.