Answer
Die Zulassung zur Tätigkeit zu Lasten der OKP muss aktiv beim Kanton beantragt werden.
Adressen der jeweils zuständigen Stellen der Kantone unter diesem Link der GDK: Gesundheitsversorgung: Zulassung von ambulanten Leistungserbringern zur OKP (gdk-cds.ch) (unten unter «Informationen der Kantone…»)
Erst mit der kantonalen OKP-Zulassung kann die ZSR-Nummer oder K-Nummer bei der SASIS AG beantragt werden.