Answer
Vor einer Weiterführung der Psychotherapie nach 30 Sitzungen ist eine Kostengutsprache des Versicherers nötig. Dies regelt Artikel 11b Absatz 3 KLV.
Der Bericht mit dem Vorschlag zur Fortsetzung der Therapie ist durch den anordnenden Arzt oder die anordnende Ärztin zu erstellen.
Wenn die Therapie durch Fachärzte und Fachärztinnen Allgemeine Innere Medizin sowie Kinder- und Jugendmedizin angeordnet wurde, muss der Bericht das Ergebnis einer Fallbeurteilung durch Fachärzte oder Fachärztinnen mit den Weiterbildungstiteln Psychiatrie und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie beinhalten.