Answer
Delegierte Psychotherapie konnte noch bis 31.12.2022 gemäss den geltenden Bedingungen vergütet werden. Sofern Sie bis Ende 2022 delegiert weitergearbeitet haben, änderte sich am Ablauf bis dahin nichts.
Sofern die Leistungen weiterhin über die Krankenversicherung vergütet werden sollen, müssen Sie den neuen Ablauf einhalten. Die psychotherapeutischen Leistungen müssen von einer Ärztin/ einem Arzt angeordnet sein, um über die OKP vergütet zu werden. Sie können nicht einfach ohne Anordnung tätig sein.
Betreffend Kostengutsprache: Wir raten Ihnen, Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen und hinsichtlich des Vorgehens im spezifischen Fall nachzufragen.