Antwort
Zugriff auf das Register werden jene Personen in einem Spital haben, die für Organspenden zuständig sind und bereits heute klären, ob eine Spende gewollt ist. Sie sollen im Register nur dann eine Abfrage machen können, wenn bei jemandem eine aussichtslose Prognose besteht und entschieden worden ist, die lebenserhaltenden Massnahmen abzubrechen.