Antwort
Nein, wenn eine Person zu Lebzeiten ihren Widerspruch festgehalten hat, dann dürfen nach dem Tod keine Organe oder Gewebe entnommen werden.
Zudem bleiben die medizinischen Voraussetzungen für eine Spende auch bei einem Systemwechsel gleich wie heute: Organe spenden können nur jene Personen, die auf der Intensivstation eines Spitals infolge einer schweren Hirnschädigung oder eines anhaltenden Kreislauf-Stillstands versterben. Verstirbt jemand ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.