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Bleibt meine Spendekarte auch unter der Widerspruchsregelung gültig?

Antwort

Ja, neben dem Register werden auch bisherige Möglichkeiten zur Willensäusserung weiterhin gültig bleiben (Spendekarte, Einträge in Patientenverfügungen oder im elektronischen Patientendossier). Allerdings wird empfohlen, den Willen im Register festzuhalten, da dies der sicherste Weg ist, dass der Wille schnell und zuverlässig gefunden werden kann. Weitere Informationen: Organspende nach dem Tod: Halten Sie Ihren Willen schriftlich fest.

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