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Wer gilt als «nächste Angehörige»?

Antwort

Als «nächste Angehörige» gelten Lebensgefährten (Ehegattin, Ehegatte, eingetragene Partnerin bzw. Partner, Lebenspartnerin, Lebenspartner), Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern oder andere Personen, die mit der betroffenen Person eng verbunden sind. Zum Entscheid befugt ist, wer mit der betroffenen Person am engsten verbunden ist. Gleiche Rechte wie die nächsten Angehörigen haben auch eigens bestimmte Vertrauenspersonen.

Weiterführende Fragen

Welche Rolle spielen die Angehörigen bei der Widerspruchsregelung?
Was wird unter der Widerspruchsregelung passieren, wenn die Angehörigen nicht erreicht werden?
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