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  1. Coronavirus

In welchem Fall braucht es weiterhin eine Ausnahmebewilligung des BAG?

Antwort

Jegliche Forschung mit Cannabis ausserhalb des medizinischen Bereichs erfordert eine Ausnahmebewilligung des BAG, da der Umgang mit Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken weiterhin verboten ist. Darunter fällt die nicht zweckgerichtete Grundlagenforschung, z.B. zum Wirkstoff THC, also Forschung an und mit der Substanz selbst sowie anwendungsorientierte Forschung zu Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken.

Für Pilotversuche mit Cannabis nach Artikel 8a BetmG braucht es eine spezifische Bewilligung (keine Ausnahmebewilligung). Weitere Informationen finden Sie hier.

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