Bei der delegierten Psychotherapie handelte es sich um eine durch die Rechtsprechung des Bundesgerichts begründete Übergangsregelung, die eine Vergütung von durch nichtärztliche Personen erbrachter Psychotherapie als ärztliche Leistung ermöglichte (BGE 107 V 46 vom 24. März 1981).
Die psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind ab 1. Juli 2022 neu als auf Anordnung einer ärztlichen Fachperson tätige Leistungserbringer in der OKP zugelassen und können ihre Leistungen in eigener fachlicher Verantwortung erbringen.
Die Übergangsregelung in der KLV sieht vor, dass die delegierte Psychotherapie noch maximal 6 Monate nach Inkrafttreten der Neuregelung, d.h. bis 31. Dezember 2022, vergütet werden konnte. Bis dahin haben die Tarmed-Regeln für die delegierte Tätigkeit ihre Gültigkeit behalten. Dies sollte es ermöglichen, entsprechende organisatorische Vorkehrungen zu treffen.
Antworten auf Fragen zu Anstellungsverhältnissen, gemeinsame Nutzung von Praxisinfrastruktur etc. sind in den «FAQ Leistungserbringer (admin.ch)» enthalten.