Die reguläre Anordnungsbefugnis (max. 2x 15 Sitzungen bis Kostengutsprache) ist eingeschränkt auf Ärzte oder Ärztinnen mit den folgenden in der Schweiz erworbenen oder anerkannten Facharzttiteln (Artikel 11b Absatz 1 Buchstabe a KLV):
- Allgemeine Innere Medizin
- Kinder- und Jugendmedizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
- sowie Ärzte mit dem interdisziplinären Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM).
Kriseninterventionen oder Kurztherapien für Patienten und Patientinnen mit schweren Erkrankungen bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation können durch alle Ärztinnen und Ärzte mit einem Weiterbildungstitel (alle ärztlichen Fachrichtungen inkl. Praktischer Arzt) einmalig für ein Maximum von 10 Sitzungen angeordnet werden.
Praktische Ärzte können maximal 10 Sitzungen anordnen, auch wenn sie als Hausarzt arbeiten und Fortbildungszertifikate für die kontinuierliche Fortbildung besitzen. Auch eine Dignität betreffend des Tarmed ersetzt nicht den Facharzttitel.