Antwort
Der Raster ist rechtlich nicht bindend, er wird nur auf freiwilliger Basis angewandt, die Ergebnisse müssen vor Niemandem gerechtfertigt werden. Er kann aber als Nachweis dienen, dass im Rahmen der Vorsorge und des bestehenden Wissens bestehende oder geplante Prozesse oder Produkte geprüft worden sind und gegebenenfalls Massnahmen eingeleitet wurden.