Answer
Auch bei Covid-19-Impfstoffen kommen die üblichen Haftungsregeln zur Anwendung: Bei Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Schädigung und Impfung kommt eine Haftung des Impfstoffherstellers, der impfenden Person oder des Spitals in Frage. Es gibt zudem eine subsidiäre Entschädigungsmöglichkeit durch den Bund, wenn es bei empfohlenen Impfungen zu Schäden kommen sollte und Dritte keine oder ungenügende Leistungen erbringen.
Ausführliche Antworten dazu finden Sie auf der Webseite Entschädigung und Genugtuung bei Impfschäden.