Answer
Die Planung einer Operation und ihrer Durchführung liegt grundsätzlich in der Verantwortung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Bei unklaren Fällen (z.B., wenn keines der in Ziffer II Anhang 1a KLV aufgeführten Kriterien vorliegt) empfiehlt sich, eine vorgängige Kostengutsprache beim Versicherer und allenfalls beim Kanton einzuholen (siehe Verweis auf die Website der GDK).
Liegt ein entsprechendes Kriterium aus Ziffer II Anhang 1a KLV vor, ist keine vorgängige Kostengutsprache für eine stationäre Durchführung notwendig.