Answer
Nein. Sie muss jedoch aufbewahrt werden und bei Bedarf der Aufsichtsbehörde vorgewiesen werden können. Im Anhang des Aus- und Fortbildungskonzeptes können die Instruktion, Aus- und Fortbildung der Betriebsangehörigen festgehalten werden.
Die Vorlage «Aus- und Fortbildungskonzept im Strahlenschutz für die Radiologie in Arztpraxen» finden Sie unten als PDF zum Herunterladen.