Answer
Ein Teilzeitpensum berechtigt nicht zu einer Reduktion der Fortbildungspflicht. Eine Fortbildung dient der Qualitätssicherung und dem Erhalt Ihrer Kompetenz im Strahlenschutz, die auch bei Teilzeitarbeit gewährleistet sein müssen.
Ein Teilzeitpensum berechtigt nicht zu einer Reduktion der Fortbildungspflicht. Eine Fortbildung dient der Qualitätssicherung und dem Erhalt Ihrer Kompetenz im Strahlenschutz, die auch bei Teilzeitarbeit gewährleistet sein müssen.