Answer
Die strahlenschutzsachverständige Person eines Betriebs ist für die Koordination der Aus- und Fortbildung sowie der Instruktion des Personals im Strahlenschutz zuständig. Sie muss gewährleisten, dass jede beruflich strahlenexponierte Person zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Strahlenschutz-Instruktion erhält. Zudem muss sie sicherstellen, dass Tätigkeiten im Strahlenschutz nur von entsprechend aus- und fortgebildetem Personal durchgeführt werden.