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Muss die Teilnahmebestätigung einer nicht anerkennungspflichtigen Fortbildung beim BAG eingereicht werden?

Answer

Nein. Sie muss jedoch aufbewahrt werden und bei Bedarf der Aufsichtsbehörde vorgewiesen werden können. Im Anhang des Aus- und Fortbildungskonzeptes können die Instruktion, Aus- und Fortbildung der Betriebsangehörigen festgehalten werden.

Die Vorlage «Aus- und Fortbildungskonzept im Strahlenschutz für die Radiologie in Arztpraxen» finden Sie unten als PDF zum Herunterladen.

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Vorlage Aus- und Fortbildungskonzept DE.pdf

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