Was muss ich heute tun, wenn ich keine Organe spenden möchte?

Was muss ich heute tun, wenn ich keine Organe spenden möchte?

Antwort

Die Widerspruchslösung wird frühestens ab 2026 gelten. Ab dann wird es ein Register des Bundes geben, in dem man sein Ja oder Nein zur Organspende eintragen kann.

Bis dahin gilt weiterhin die Zustimmungslösung: Heute können Sie Ihr Ja oder Ihr Nein zur Spende auf einer Organspende-Karte festhalten (kostenlose Bestellung). Diese wird auch unter der Widerspruchslösung gültig bleiben. Informieren Sie auch Ihre Angehörigen über Ihren Entscheid.

Was wird sich mit der Widerspruchslösung ändern?

Was wird sich mit der Widerspruchslösung ändern?

Antwort

Bei der aktuell noch geltenden Zustimmungslösung dürfen einer verstorbenen Person nur dann Organe oder Gewebe entnommen werden, wenn explizit das Einverständnis dazu gegeben wurde. Mit der Widerspruchslösung ist dies umgekehrt: Wer zu Lebzeiten seinen Willen nicht festgehalten hat, gilt als Spenderin oder Spender.

Bei der vorgesehenen erweiterten Widerspruchslösung können die Angehörigen stellvertretend den Willen der sterbenden Person äussern, wenn eine schriftliche Dokumentation fehlt..

Wann wird die Widerspruchslösung eingeführt?

Wann wird die Widerspruchslösung eingeführt?

Antwort

Das Schweizer Volk hat sich in der Abstimmung vom 15. Mai 2022 für die Einführung der Widerspruchslösung ausgesprochen. Die Umstellung kann frühestens im Jahr 2026 erfolgen. Dies, weil zuerst Details zur Umsetzung im Verordnungsrecht geregelt werden müssen. Zudem muss ein Register aufgebaut und eine breite Kampagne zur Information der Bevölkerung ausgearbeitet werden. Der genaue Zeitpunkt der Umstellung ist noch nicht bekannt. Bis zur Umstellung gilt weiterhin die Zustimmungslösung.

Wird unter der Widerspruchslösung jede verstorbene Person zur Organspenderin oder zum Organspender?

Wird unter der Widerspruchslösung jede verstorbene Person zur Organspenderin oder zum Organspender?

Antwort

Nein, wenn eine Person zu Lebzeiten ihren Widerspruch festgehalten hat, dann dürfen nach dem Tod keine Organe oder Gewebe entnommen werden.
Zudem bleiben die medizinischen Voraussetzungen für eine Spende auch bei einem Systemwechsel gleich wie heute: Organe spenden können nur jene Personen, die auf der Intensivstation eines Spitals infolge einer schweren Hirnschädigung oder eines anhaltenden Kreislauf-Stillstands versterben. Verstirbt jemand ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.

Warum wird die Widerspruchslösung eingeführt?

Warum wird die Widerspruchslösung eingeführt?

Antwort

Die Spendenzahlen sind in der Schweiz verhältnismässig tief. Leider halten viele zu Lebzeiten nicht fest, ob sie nach dem Tod Organe oder Gewebe spenden wollen. Und auch die Angehörigen werden nur selten darüber informiert. Wenn die Angehörigen den Willen aber nicht kennen, lehnen sie eine Spende häufig ab, wenn sie im Spital dazu befragt werden. In Umfragen jedoch spricht sich die Mehrheit der Bevölkerung grundsätzlich für die Organspende aus. Dieses Potenzial soll mit der Einführung der Widerspruchslösung besser genutzt werden. Damit können die Chancen jener Menschen verbessert werden, die auf ein Organ warten. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass die Widerspruchslösung dazu beitragen kann, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Das Volk hat sich in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 für die Einführung der Widerspruchslösung ausgesprochen.

Wie wird die Bevölkerung über die neue Regelung informiert?

Wie wird die Bevölkerung über die neue Regelung informiert?

Antwort

Unter der Widerspruchslösung ist es sehr wichtig, dass alle wissen, dass man den Willen festhalten muss, wenn man nach dem Tod keine Organe spenden möchte. Die Bevölkerung wird über verschiedene Kanäle (TV, Printmedien, Internet) auf die neue Regelung hingewiesen werden. Niederschwellige Informationen zur Organspende werden in zahlreichen Sprachen zur Verfügung stehen. Sie werden sowohl online als auch offline angeboten werden.

Wie geht man unter der Widerspruchslösung vor, wenn man nach dem Tod nicht spenden möchte?
Wie geht man unter der Widerspruchslösung vor, wenn man nach dem Tod spenden möchte?
Welche Rolle spielen die Angehörigen bei der Widerspruchslösung?

Welche Rolle spielen die Angehörigen bei der Widerspruchslösung?

Antwort

Wird kein dokumentierter Wille der sterbenden Person gefunden, müssen die Angehörigen befragt werden. Sie müssen überlegen, wie sich die Person entscheiden würde, wenn sie sich noch äussern könnte. Angehörige können einer Organentnahme widersprechen, wenn dies dem mutmasslichen Willen der betroffenen Person entspricht.

Was wird unter der Widerspruchslösung passieren, wenn die Angehörigen nicht erreicht werden?
Wer gilt als «nächste Angehörige»?

Wer gilt als «nächste Angehörige»?

Antwort

Als «nächste Angehörige» gelten Lebensgefährten (Ehegattin, Ehegatte, eingetragene Partnerin bzw. Partner, Lebenspartnerin, Lebenspartner), Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern oder andere Personen, die mit der betroffenen Person eng verbunden sind. Zum Entscheid befugt ist, wer mit der betroffenen Person am engsten verbunden ist. Gleiche Rechte wie die nächsten Angehörigen haben auch eigens bestimmte Vertrauenspersonen.

Für wen wird die Widerspruchslösung gelten?

Für wen wird die Widerspruchslösung gelten?

Antwort

Wenn die Widerspruchslösung eingeführt wird, gilt sie grundsätzlich für alle Personen, die in der Schweiz versterben und aus medizinischer Sicht für eine Organspende infrage kommen. Dabei gilt immer, dass bei einer fehlenden Willensäusserung der betroffenen Person deren Angehörige angefragt werden müssen.

Wird die Widerspruchslösung auch für Touristinnen und Touristen gelten?

Wird die Widerspruchslösung auch für Touristinnen und Touristen gelten?

Antwort

Ja. Wenn jedoch keine eindeutige Willensäusserung vorliegt, müssen auch hier immer die nächsten Angehörigen angefragt werden. Nur wenn diese nicht widersprechen, ist eine Entnahme von Organen und Geweben möglich. Die Angehörigen müssen dabei den mutmasslichen Willen der betroffenen Person berücksichtigen. Sind keine Angehörigen erreichbar, ist eine Entnahme verboten. Damit sind auch Touristinnen und Touristen davor geschützt, dass Organe gegen ihren Willen entnommen werden.

Was wird unter der Widerspruchslösung für Kinder und Jugendliche gelten?

Was wird unter der Widerspruchslösung für Kinder und Jugendliche gelten?

Antwort

Wie bis anhin dürfen Jugendliche ab 16 Jahren auch unter der Widerspruchslösung ihren Willen zu einer Spende selbständig und verbindlich festhalten. Für Jugendliche ab 16 Jahren werden dieselben Regeln gelten wie für Erwachsene. Bei jüngeren Kindern und Jugendlichen werden die nächsten Angehörigen angefragt – in der Regel sind das die Eltern. Sie haben bei ihrem Entscheid jedoch die Meinung des Kindes zu berücksichtigen. Sind die nächsten Angehörigen nicht erreichbar, ist eine Organentnahme verboten.

Wer wird Zugriff auf meine Daten im Register haben?

Wer wird Zugriff auf meine Daten im Register haben?

Antwort

Zugriff auf das Register werden jene Personen in einem Spital haben, die für Organspenden zuständig sind und bereits heute klären, ob eine Spende gewollt ist. Sie sollen im Register nur dann eine Abfrage machen können, wenn bei jemandem eine aussichtslose Prognose besteht und entschieden worden ist, die lebenserhaltenden Massnahmen abzubrechen.

Bleibt meine Spendekarte auch unter der Widerspruchslösung gültig?

Bleibt meine Spendekarte auch unter der Widerspruchslösung gültig?

Antwort

Ja, neben dem Register werden auch bisherige Möglichkeiten zur Willensäusserung weiterhin gültig bleiben (Spendekarte, Einträge in Patientenverfügungen oder im elektronischen Patientendossier). Allerdings wird empfohlen, den Willen im Register festzuhalten, da dies der sicherste Weg ist, dass der Wille schnell und zuverlässig gefunden werden kann. Weitere Informationen: Organspende nach dem Tod: Halten Sie Ihren Willen schriftlich fest.

Ist es unter der Widerspruchslösung möglich, einen bereits festgehaltenen Entscheid zu ändern?