Von 2012 bis 2019 wurden vom BAG insgesamt rund 15’000 Ausnahmebewilligungen erteilt, wobei die Mehrheit der Gesuche bewilligt wurden. Dies entsprach nicht mehr dem Ausnahmecharakter im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes und führte zu hohem administrativem Aufwand für die Ärzteschaft als auch für das BAG als Bewilligungsorgan. Die Gesetzesänderung soll den Umgang mit Cannabis zu medizinischen Zwecken vereinfachen, damit dessen Heil- und Palliativpotential besser erschlossen werden kann.
Ärztinnen und Ärzte, die Cannabismedikamente verschreiben, müssen in den ersten Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung über ein digitales Meldesystem (vgl. auch nächste Rubrik) Informationen über die verschriebene Therapie und den Therapieverlauf an das BAG übermitteln. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website MeCanna Meldesystem.