Antwort
Ein Missbrauch kann nicht vollständig verhindert werden, das war weder mit dem Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken möglich, noch ist das bei anderen kontrollierten Betäubungsmitteln wie Ritalin oder Opiaten ausgeschlossen. Die Kantonsärztinnen und -ärzte beaufsichtigen die Einhaltung der ärztlichen Sorgfaltspflicht und können bei Verstössen im Extremfall auch eine Berufsbewilligung entziehen. Die Kantone können zudem im Rahmen ihrer Vollzugszuständigkeiten im Bereich der zulassungsbefreiten Arzneimittel bei Bedarf deren Anwendung einschränken.