Angaben zur behandelten Person wie soziodemografische Angaben, Angaben zur behandelnden Ärztin oder zum behandelnden Arzt und Angaben zur Behandlung, d.h. Zeitpunkt der Verschreibung, Vorbehandlung mit Cannabisarzneimitteln und deren Dauer, Indikationen (inkl. Haupt- und behandlungsrelevante Nebendiagnosen), Cannabisarzneimittel (Präparat, Darreichungsform, Gesamt-THC- und CBD-Gehalt, Dosierung), symptomrelevante Begleitmedikation (Präparat, Dosierung), Wirkungen, Nebenwirkungen und Symptomveränderungen aufgrund der Behandlung.
Die Daten werden zwecks Verlaufserhebung wiederholt erfasst:
zum Zeitpunkt der Erstverschreibung («Baseline-Erhebung»), nach einem Jahr sowie nach zwei Jahren der Behandlung bzw. bei einem Behandlungsende vor Ablauf des ersten oder des zweiten Jahres der Behandlung. Anhand dieser Daten sollen die Verschreibungspraxis verfolgt und die beobachteten Wirkungen der Behandlungen bei verschiedenen Indikationen dokumentiert werden. Dies dient der Evaluation der Gesetzesänderung sowie als Orientierungshilfe für die kantonalen Vollzugsbehörden und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Zudem soll die Erfassung auch eine Grundlage für die weiterführende klinische Forschung liefern.