Antwort
Es gelten die heilmittelrechtlichen Vorgaben zur Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität von Arzneimitteln. Auch zulassungsbefreite Cannabisarzneimittel müssen nach den Prinzipien der guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice) hergestellt werden. Anforderungen an das Ausgangsmaterial für Zubereitungen wurden in einer Monographie zu Cannabisblüten (Cannabis flos) im Schweizerischen Arzneimittelbuch (Pharmacopoea Helvetica (Ph.Helv.)) festgelegt.