Bei Impfungen, für welche es keine Empfehlung gibt, welche aber z. B. zu Reisezwecken benötigt werden, kann das Impfschema gemäss Zulassung angewendet werden (zwei Impfdosen eines in der Schweiz zugelassenen und empfohlenen Impfstoffes und gegebenenfalls eine Auffrischimpfung). Solche Impfungen ausserhalb der Empfehlung von BAG und EKIF müssen selber bezahlt werden und erfolgen ohne subsidiäre Haftung durch den Bund. Wird reisebedingt eine Grundimmunisierung benötigt, kann der dafür zugelassene original Impfstoff Comirnaty® verabreicht werden.
Für Reisen ins Ausland können Impfnachweise weiterhin erforderlich sein. Es liegt in der Verantwortung der Reisenden, sich über die geltenden Einreisebestimmungen und den gegebenenfalls erforderlichen Impfnachweis und dessen Form zu informieren. Die Impfstelle ist verpflichtet, einen Impfnachweis auszustellen.
Siehe healthytravel.ch für weitere Informationen zu Impfungen zu Reisezwecken.