Als die Covid-Pandemie Anfang 2020 die Schweiz erreichte, musste der Bundesrat schnell handeln. Er stützte sich dabei auf das Epidemiengesetz und auf Notrecht. Mit dem Covid-19-Gesetz hat das Parlament im September 2020 eine befristete gesetzliche Grundlage geschaffen. Es legt zusammen mit dem Epidemiengesetz fest, mit welchen zusätzlichen Massnahmen der Bundesrat die Pandemie bekämpfen soll. Das Volk hat seither zwei Mal über das Gesetz abgestimmt und sich beide Male dafür ausgesprochen.
Die Corona-Pandemie hat sich mittlerweile zwar stark abgeschwächt. Der weitere Verlauf lässt sich aber nicht verlässlich abschätzen. Darum hat das Parlament bestimmte Massnahmen verlängert. Damit sollen Bund und Kantone bei einer allfälligen deutlichen Verschlechterung der Lage im Notfall rasch handeln und weiterhin einzelne Massnahmen ermöglichen können, um besonders gefährdete Menschen und das Gesundheitssystem zu schützen. Das dient unserer Bevölkerung.
Aufgrund der unsicheren Entwicklung hat das Parlament im Dezember 2022 bestimmte Massnahmen des Covid-19-Gesetzes nochmals bis Mitte 2024 verlängert. Damit sollen Bund und Kantonen im Notfall weiterhin einzelne Massnahmen zur Verfügung stehen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, weshalb ein drittes Mal über das Gesetz abgestimmt wird.