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Wo sind die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals geregelt?

Answer

Im Obligationenrecht (OR) sind die allgemeinen arbeitsvertraglichen Grundsätze wie Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, Pflichten beider Parteien, Ferienanspruch usw. geregelt. Das Arbeitsgesetz (ArG) – es soll den Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmenden gewährleisten – enthält Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten, die für die meisten Gesundheitseinrichtungen (Spitäler, Kliniken, Alters- und Pflegeheime usw.) gelten. Es gibt  Ausnahmen, in denen kantonales Personalrecht zur Anwendung kommt.

Diese Bestimmungen werden ergänzt mit:

  • internen Reglementen der Gesundheitseinrichtungen,
  • Einzelarbeitsverträgen und
  • für bestimmte Branchen nationalen oder kantonalen Normalarbeitsverträgen (NAV), die an sich nicht verpflichtend sind.

Beispielsweise gibt es für das Pflegepersonal einen schweizweiten NAV. Ausserdem halten Gesamtarbeitsverträge (GAV) die Arbeitsbedingungen und Vergütung fest, zum Beispiel jährlicher Ferienanspruch, Wochenarbeitszeit, de Mindestlöhne, begründete Absenzen usw. , Diese GAV sind das Ergebnis von Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerorganisationen.

Zwischen 30 und 50 Prozent des in Schweizer Gesundheitseinrichtungen tätigen Pflege- und Betreuungspersonals sind einem GAV unterstellt (gemäss Bundesamt für Statistik). Für das übrige in öffentlichen Einrichtungen angestellte Personal legen die Kantone die Vergütung fest. In den anderen Fällen sind die Einrichtungen selbst dafür zuständig.

Der Bundesrat hat am 25. Januar 2023 über die weiteren Schritte entschieden und Vorschläge zum Inhalt der 2. Etappe verabschiedet. Die zweite Etappe enthält eine Reihe von Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Dazu gehören etwa strengere Vorgaben zur Erstellung von Dienstplänen, bessere Zusammensetzungen von Pflegeteams im Spital, in den Heimen und in der Spitex, oder die Pflicht der Sozialpartner, über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln. Der Bundesrat wird dazu bis im Frühling 2024 ein neues Bundesgesetz über die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen in der Pflege vorbereiten.

Weiterführende Fragen

Stimmt es, dass der Medianlohn der Pflegefachpersonen leicht über dem Medianlohn aller Arbeitnehmenden in der Schweiz liegt? Und warum gelangt die OECD zu einem anderen Schluss?
Dürfen Einrichtungen dem Pflegepersonal lange Pausen während des Tages zumuten, welche die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben erschweren?
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